Najczęściej zadawane Pytania (uaktuaniane..)

Tutaj znajdziecie kompletny zestaw pytań i odpowiedzi dotyczących demokracji bezpośredniej, który staramy się na bierząco uaktualniać. Jeśli dostrzegłeś błąd, lub brakuję tu odpowiedzi na nurtujące Cię pytanie napisz pod: PelnaDemokracjamalpaonet.eu (temat: FAQ)

Co to jest demokracja (semi-)bezpośrednia?

Jakie są zalety demokracji bezpośredniej (DB)?

Demokracja bezpośrednia jest za droga. Polska nie może sobie na to pozwolić.











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Pytania i odpowiedzi z niemieckiej wersji Wikipedii. (Dla znających niemiecki)

Beispiele anderer Staaten mit ausgeprägten Elementen direkter Demokratie

Auch einige US-Bundesstaaten wie z. B.KalifornienundOregonhaben eine über hundertjährige Tradition der direkten Demokratie.

Direktdemokratische Elemente kommen auch in anderen Staatsformen vor, haben aber häufig nur appellativen Charakter und die jeweiligen Machthaber können sie einfach ignorieren, was bei Elementen ohne obligatorische Gesetzeskraft überwiegend auch passiert.

Eine Urform der Direkten Demokratie ist dieLandsgemeindeeiniger Schweizer Kantone oder die Gemeindeversammlung in vielen Schweizer Gemeinden, wo das Parlament jeweils durch eine Versammlung der Bürger ersetzt ist. In gleicher Weise werden in Teilen derNeuengland-Staaten der USA manche kleine Städte von einemTown meetinggeleitet. Formen direkter Demokratie gab es auch bei manchen germanischen Stämmen auf Stammesversammlungen z. B. inIsland.

Die erste bekannte Direkte Demokratie wurde in derAntikeinAthenpraktiziert und ist unter der BezeichnungAttische Demokratiebekannt.

Argumente für direkte Demokratie und Gegenargumente

  1. a) Bei einer Wahl müsse man seine Stimme einer einzigen Partei geben, womit man faktisch für jede einzelne ihrer zukünftigen und zu diesem Zeitpunkt meist noch gar nicht bekannten Entscheidungen stimme. Dies entspreche nicht dem demokratischen Grundprinzip. Es würde dann diesem Prinzip entsprechen, wenn jeder Bürger eine Partei nennen könnte, die in allen wesentlichen Fragen genau seine Auffassung vertritt. Selbst die zum Zeitpunkt der Wahl bekannten politischen Absichten von Parteien könnten einen Wähler ohne direktdemokratische Rechte in große Probleme stürzen, weil er nur ein Gesamtpaket wählen könne. (So z. B. ein Wähler mit liberalen oder christdemokratischem Politikverständnis, der aber z. B. strikt gegen die Nutzung der Kernenergie ist. Solche Beispiele lassen sich für jede Partei bilden.)
    b) Die Gegner der direkten Demokratie meinen dazu, dass man auch in der direkten Demokratie Abstimmungen verliert und daher mit manchen Entscheidungen unzufrieden sei. Des Weiteren sei es möglich Parteien zu gründen, falls man mit keiner der Parteien zufrieden genug sei.
  2. Die Wähler seien in der direkten Demokratie nicht für vier oder fünf Jahre von jeder politischen Mitbestimmung ausgeschlossen.
  3. a) Die Gründe für politische Entscheidungen müssten dem Bürger vermittelt werden, was zu einer höheren Zufriedenheit und einer höheren Beteiligung der Bürger führen würde.
    b) Die Gegner meinen, dass die Gründe für politische Entscheidungen auch in der repräsentativen Demokratie aufgezeigt werden müssten, da eine kopflos entscheidende Regierung theoretisch abgewählt würde oder sogar per Misstrauensvotum abgelöst werden könnte. bb.) Es bleibe in fast allen Fällen bei der Theorie. Außerdem ist es ein wesentlich größerer Aufwand, persönlich und organisatorisch, dass das Volk selbst die Entscheidung trifft, eine Regierung abzuwählen.
  4. Die Bestechung führender Vertreter oder die Ausnutzung von persönlichen Beziehungen sei bei der direkten Demokratie weniger wirksam (bzw. wird bei manchen Formen der direkten Demokratie, z. B. der auf Bundesebene noch nicht eingesetzten qualifizierten Demokratie ein Amtsmißbrauch weitgehend ausgeschlossen), da unplausible Entscheidungen vom Volk einfach aufgehoben werden könnten.
  5. a) In der direkten Demokratie sei es schwieriger für Lobbyisten (Lobbyismus) und Interessengruppen, manipulierenden Einfluss zu nehmen, sei er legal oder illegal. Bei einem Volksentscheid müsse man die Mehrheit des Volkes für die eigenen Interessen gewinnen, statt einige machthabende Politiker. Es sei einfacher, eine handvoll Politiker durch großzügige finanzielleBestechungauf seine Seite zu bringen, beim gesamten Volk wäre diese Möglichkeit für die Interessengruppe praktisch nicht durchführbar, weil nicht ökonomisch.
    b) Die Gegner meinen, dass es in der direkten Demokratie weniger um fundierte Argumentation gehe, sondern eher um die Wortgewandtheit und Ausstrahlung derjenigen, die für die eine oder andere Entscheidung eintreten. Als Beispiel wird hier oft dasFernsehduellzwischenGerhard SchröderundEdmund Stoiberangeführt (sieheTV-Duell). bb.) Diese Beschreibung träfe genau auf die repräsentative Demokratie, nicht jedoch auf die direkte Demokratie zu. Eine zu wählende Person kann überhaupt erst Ausstrahlung haben und wortgewandt sein, eine politische Entscheidung nicht. In den politischen Diskussionen steckten die politischen Parteien den größten Anteil ihres Aufwandes und ihrer Ausgaben nicht in die Bearbeitung und Klärung von Sachthemen, sondern zielten hauptsächlich auf die Emotionen, oftmals Angst, und versuchten, als Persönlichkeit ansprechend und kompetent zu wirken, wofür oftmals Millionen Euro an Steuergeldern an Werbeagenturen für diese Zwecke ausgegeben werden.
  6. Die gegenseitigen Blockade- oder Kooperationsmöglichkeiten von Bundestag und Bundesrat wären wegen der Möglichkeit von Volksentscheiden eingeschränkt. (Siehe auch:Föderalismusreform)

Argumente gegen die direkte Demokratie und Gegenargumente dazu

(S. dazu auchVolksentscheid) Folgende Argumente werden vor allem in Deutschland gegen die direkte Demokratie vorgetragen:

  1. a) Die Gewissheit, den Kurs des Parlaments jederzeit durch eine Abstimmung korrigieren zu können, könnte bei den Stimm- und Wahlberechtigten bewirken, dass sie den Kurs nicht unbedingt durch die Wahlen bestimmen, d. h., sie wählen politisch anders als sie abstimmen. Dies könnte das Interesse an der Mitwirkung in einer Partei als Mitglied schwächen, insbesondere am notwendigen demokratischen Prozess der innerparteilichenNominierungenund der Qualitätssicherung der Nominierungen durch die Parteien.
    b) Allerdings sinkt das Interesse an Mitwirkung in den Parteien in Deutschland seit Jahren, obwohl, und wahrscheinlich in vielen Fällen weil, keine direkte Demokratie gewährt wird.
  2. a) Dagegen spräche, dass direkte Demokratien in der Entscheidungsfindung langsamer und teurer seien als repräsentative Demokratien, da es bei Volksentscheiden gegen Gesetze einen zusätzlichen Schritt in der Gesetzgebung gibt.
    b) In den Fällen, in denen Parlamente notwendige Entscheidungen jahre- oder jahrzehntelang aufschieben spielt dieser Nachteil allerdings keine Rolle. In der Schweiz haben die Bürger nach dem Erlass eines neuen Gesetzes 100 Tage Zeit ein Referendum gegen dieses Gesetz durch Sammeln einer ausreichenden Zahl von Unterschriften auszulösen. Diese 100 Tage lang tritt ein Gesetz generell nicht in Kraft. Es kommt also zu einer Verzögerung. Außerdem könnten Abstimmungen seit der Verbreitung des Internets schnell, sicher und so kostengünstig wie bisher noch nie dagewesen, abgehalten werden.
  3. a) Ein weiterer Nachteil sei die Abhängigkeit von den Medien. Erwiesenermaßen könnten die Medien die Bevölkerungsmeinung stark und schnell beeinflussen, wenn sie ein aktuelles Thema in Form einer Kampagne ausführlich bearbeiten. Ein Beispiel dafür sei die Zustimmung zur Todesstrafe, die besonders dann ansteige, wenn gerade über einen Sexualverbrecher berichtet wird.
    b) Einschränkender Hinweis: In allen Ländern, in denen die Todesstrafe vollzogen wird, wurde sie von den Parlamenten eingeführt. Befürworter der Direkten Demokratie behaupten, die Bevölkerung der Schweiz zeige, vielleicht gerade weil sie über die Dinge von Atomkraft bis Wehrpflicht entscheiden dürfe (und entschieden habe), ein größeres Interesse an der Politik.
  4. a) In einer direkten Demokratie läge die Macht deshalb zum großen Teil bei den Medien, die allerdings oft nicht nur das Wohl der Bevölkerung im Auge hätten.
    b) Jedoch, so meinen Kritiker dieser Auffassung, hätten auch die gewählten Politiker in den repräsentativen Demokratien oft nicht das Wohl der Bevölkerung im Auge, sondern oft einseitige Spezialinteressen von mächtigen Lobbys. Auch in repräsentativen Demokratien läge ein großer Teil der Macht auch bei den Medien, die oftmals ebenfalls durch Lobbys beeinflusst werden, die andererseits mit Kampagnen Druck auf Politiker machen können und so auf die eine oder andere Weise bei Abstimmungen und bei Wahlen eine große Rolle spielen.
  5. a) Direkte Demokratie bewirke automatisch eine Abwertung des Parlaments und könnePopulismusundPolemikfördern.
    b) Allerdings, meinen Kritiker dieser Auffassung, fehle es auch in repräsentativen Demokratien nicht an Populismus und Polemik. In der Schweiz sei es polemisierenden Minderheiten oft nicht einmal möglich, das Unterschriftenquorum zu erreichen. Wo dies doch einmal gelänge, scheiterten sie praktisch ausnahmslos am Wahlvolk. Die Schweizer sähen in Volksabstimmungen auch nicht eine Abwertung des Parlaments, sondern eine Begrenzung seiner Macht. Indem strittige Fragen durch Volksabstimmungen einer Entscheidung zugeführt würden, würde auch viel Polemik aus der Politik genommen und die Wahlkämpfe seien unbelasteter von Reizthemen. Ein Vergleich von Deutschland und Schweiz zeige auch, dass das deutsche Parlament öfter vom deutschen Verfassungsgericht gestoppt werde als das Schweizer Parlament vom Wahlvolk.
  6. a) Sie schwäche die politischen Parteien und stärke Interessengruppen und Spezialinteressen aller Art.
    b) Allerdings, so die Gegenmeinung, sei es für Interessengruppen und Spezialinteressen weitaus leichter, eine handvoll Abgeordnete im entsprechenden Ausschuss zu manipulieren oder zu kaufen oder diese gleich mit die eigenen Interessen vertretenden Leuten zu besetzen, als die Mehrheit der politisch Interessierten in einer Volksabstimmung zu gewinnen. Einflussversuche gäbe es bei beiden Systemen, in der Schweiz z. B. Anzeigenkampangen von Industrieverbänden zu Volksabstimmungen, in Deutschland z. B. Berufung von Politikern auf lukrative Aufsichtsratsposten, Beraterverträge, Partei- und Personenspenden, Anstellung vor und nach dem Mandat ohne Arbeitsleistung.
  7. a) Die Bürger hätten oft nicht den nötigen Sachverstand und die nötige emotionale Neutralität, um komplexe politische Probleme zu bewältigen.
    b) Dagegen wird eingewandt, bei gewählten Politikern sei dies auch oft der Fall. Die Befürworter der direkten Demokratie halten die Argumentation, das Volk sei politisch zu unwissend und unreif für eine direkte Demokratie, mit Verweis auf die positiven Erfahrungen der Schweiz für bloße Polemik. Außerdem braucht es, um Politiker, Abgeordneter und vor allem Minister eines Fachressorts zu werden, keiner speziellen Ausbildung oder Fachkenntnisse und Befürworter der direkten Demokratie meinen, oftmals würden die Minister eines Kabinetts eher nach Loyalität zur Parteilinie als nach deren Kompetenzen eingesetzt werden.
  8. a) Fragen der Finanzierung staatlicher Tätigkeiten fänden im Volk oft keine Mehrheit, weil sie wie die meisten zusätzlichen Steuerbelastungen zu Lasten der Mehrheit gingen.
    b) Dagegen wird eingewandt, Politiker fänden umgekehrt oft nichts dabei, alle möglichen organisierten Interessen und Spezialinteressen z. B. durch Subventionen und Steuerschlupflöcher zu Lasten der nicht organisierten Mehrheit der Steuerzahler zu befriedigen. Zudem hat das Schweizer Stimmvolk schon Steuereinführungen (LSVA, MWST) zugestimmt und auch deren Erhöhung (MWST) abgesegnet, das bedeutet, dass das Volk nicht undifferenziert gegen Steuern/Finanzierungen ist, es aber erklärt haben will, wozu das Geld gebraucht wird.
  9. a) Einige Gegner der Direkten Demokratie räumen ein, viele dieser Nachteile könnten jedoch durch entsprechende Verfahrensregelungen abgemildert oder gar beseitigt werden, etwa indem beispielsweise Steuergesetzgebung von der direktdemokratischen Entscheidung ausgeschlossen blieben.
    b) Kritiker dieser Auffassung meinen, so bliebe gewährleistet, dass das nach ihrer Ansicht sorglose und auf eigene Interessen ausgerichtete Ausgabeverhalten der gewählten Politiker zugunsten von starken Lobbys, nicht vom Volk korrigiert werden könne.
  10. a) Auch wird vorgeschlagen, dass bestimmte Kernbereiche der Verfassung – im Grundgesetz etwa die Grundsätze der Artikel 1 und 20 – mit einer Ewigkeitsgarantie ausgestattet werden und somit dem populistischen Zugriff auch durch Demagogen und extremistische Organisationen entzogen blieben.
    b) Kritisch meinen dazu einige, gerade das Parlament in Deutschland habe in den letzten Jahren immer neue Ausnahmen und Einschränkungen in den Artikeln 1–20 Grundgesetz eingeführt (Asylrecht, Lauschangriff, Videoüberwachung etc.). In deren Vorbild Schweiz dagegen müssten Verfassungsänderungen (und damit auch Einschränkungen von Grundrechten) die Mehrheit des Volkes und der Kantone (und allenfalls zuvor des Parlamentes) finden.
  11. a) Es entstünden, im Zusammenhang mit Verfahren Direkter Demokratie zwei demokratietheoretische Probleme. Zum einen müsste ein direktdemokratisch zustande gekommenes Gesetz, da es direkt vom Souverän erlassen wurde, eine höhere Legitimation besitzen als ein parlamentarisches, es dürfte beispielsweise nicht durch Parlamentsbeschluss gleich wieder aufgehoben oder verwässert werden. Man könne entsprechende Bestandsgarantien z. B. zeitlich fest befristen oder an die Dauer einer parlamentarischen Legislaturperiode binden.
    b) Solche Regeln existieren in der Schweiz.
  12. a) Zum anderen erfordere die Durchführung von Volksbegehren mit der Organisierung der öffentlichen Diskussion und Meinungsbildung, der Sammlung von Unterschriften und der Formulierung und Vertretung des Begehrensinhaltes gegenüber der Legislative und Exekutive wiederum ein bestimmtes Maß einer Organisation, einer Gruppe von Repräsentanten. (z. B. Volksinitiative in der Schweiz oder Referendum). Hier dringe also die indirekte repräsentative Demokratie erneut in den Bereich der direkten Demokratie ein. Erschwerend komme hinzu, dass die Vertreter einer entsprechenden Volksinitiative anders als Parlamentarier nicht durch Wahl demokratisch legitimiert seien.
    b) Das wird z. B. in der Schweiz nicht als Problem gesehen, weil die mehr oder weniger organisierten Formulierer eines Vorschlages und die Unterschriftensammler nicht entscheiden, sondern aa.) zunächst die Bürger, die unterschreiben oder eben nicht und dann bb.) die Mehrheit des Volkes in der Abstimmung. Die Regierung der Schweiz hat auch die Möglichkeit, einen aus ihrer Sicht besseren Alternativvorschlag zu formulieren. Sie wird also nicht gehindert, ihren Sachverstand einzubringen.
  13. a) Direkte Demokratie würde Minderheiten mehr gefährden als eine rein repräsentative Demokratie. So wurde im Kanton Appenzell Innerrhoden erst 1990 das Stimm- und Wahlrecht für Frauen eingeführt (sieheFrauenstimmrecht).
    Hinweis:Das Frauenstimmrecht wurde im Kanton Appenzell Innerrhoden durch einen Entscheid des Bundesgerichtes (und gegen das Resultat einer Abstimmung einer entsprechenden kantonalen Abstimmung) eingeführt. Dies war möglich, weil die Mehrheit von Volk und Ständen im Jahr 1981 in einer Volksabstimmung eine neue Bestimmung in der Verfassung eindeutig angenommen hatte, die den Vorrang von Bundesrecht gegenüber kantonalem Recht in diesem Punkt implizierte. b.) Bei derartigen Grundsatzfragen sind viele Advokaten der direkten Demokratie der Ansicht, dass Entscheidungen solcher Wichtigkeit immer auf Bundesebene gefällt werden müssten.
  14. a) Bei großen Flächenstaaten mit vielen Bürgern könnte Direkte Demokratie schwer in der Durchführung sein, da dann allen Bürgern das Mitwirken an den zahlreichen Entscheidungen garantiert werden müsste[1].
    b) Wenn jedoch die Direkte Demokratie auf lokaler Ebene eingesetzt wird, ist sie auch in sehr großen Staaten möglich (z. B. USA:Kalifornien). Auf nationaler Ebene werden besonders in der Schweiz und ItalienReferendaerfolgreich eingesetzt[2].
  15. a) Es würde des Weiteren zu Spaltungen innerhalb des Volkes kommen.
    b) Spaltungen innerhalb des Volkes, wird eingewandt, gäbe es ebenso in rein parlamentarischen Systemen, z. B. zwischen Befürwortern und Gegnern der Energiegewinnung durch Kernspaltung. Es gäbe keinen Unterschied bei den Streitthemen, sondern nur beim Entscheidungsverfahren.
    Für die Richtigkeit von a) spricht beispielsweise die tiefe Kluft, die ein 2005 durchgeführter Bürgerentscheid über dieWaldschlößchenbrückein dieDresdnerBevölkerung trieb. Die Beilegung eines Richtungsstreits, der zuvor von den gewähltenVolksvertreternüber mehrereWahlperiodenhinweg nicht hatte entschieden werden können, gelang auch durch das Plebiszit nicht. Im Gegenteil, die Zerstrittenheit der Einwohner über das Thema vertiefte sich danach weiter, der Konflikt wurde sogar bis auf Bundesebene getragen.